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Staatsanwälte (Anleitung)

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Beitrag von Admin 19.04.22 19:53

Kurzanleitung Staatsanwalt


Was gehört nicht in eine Ermittlung?

Ungenauer Tatvorwurf:

  • "Es geht um möglicherweise beleidigende, ehrverletzende und verleumderische Aussagen von euch gegenüber XYZ".

 
Unsachliche Fragen:

  • "Was glaubt ihr, hat XYZ dazu bewogen euch anzuzeigen?" (Glaskugellesen)
  • "Wie ist euer Verhältnis zu XYZ?" (unwichtig)
  • "Wie kam es zu den Anschuldigungen XYZ?" (Glaskugellesen)


Keine Feststellungen in Ermittlungen wie:

  • "Könnt ihr mir erklären, woher eure Abneigung gegen XYZ rührt?" (hier wird dem Antragsgegner bereits eine Abneigung unterstellt, dies ist nicht neutral)
  • "Was meint ihr mit dem Schreiben/der Aussage?" (auch hier wird bereits unterstellt, dass die Anschuldigungen zutreffen. Prüft das erst einmal!)



Was gehört in eine Ermittlung:

  • Fristgerechtes Einreichen prüfen
  • Verjährungsfrist prüfen
  • Zuständigkeit prüfen
  • Gesetze prüfen (Antragsteller nennen gern §§, die müssen nicht korrekt sein)
  • Der Antragsteller muss klar bezeichnen, was er als Vergehen ansieht. (Bei Beleidigungen reicht es nicht, einen Verweis auf eine ellenlange Diskussion zu geben ohne klare Angabe, welche Aussagen als Beleidigung aufgefasst wurde. Es ist nicht Aufgabe des Staatsanwaltes, nach Wortwechseln zu suchen, die der Antragsteller möglicherweise als beleidigend aufgefasst haben könnte.)
    Negativbeispiel: Ich möchte A anzeigen, weil er mich bei einer Feier im Thronsaal beleidigt hat.
    Positivbeispiel: ....., weil er mich am xx.xx. im Thronsaal als Idioten bezeichnet hat.
  • Gibt es Zeugen? Gibt es Beweise? (sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner befragen. Manchmal muss man auch eigenständig diverse Aushänge finden/lesen, ein Antragsteller ist natürlich an einem Prozess interessiert und lässt Entlastendes weg.)
  • Beweise sind zu prüfen. Hängen sie öffentlich aus? Wo? (Problem, hier kommt manchmal Userwissen ins Spiel. Der User liest etwas, was aber für seinen Char nicht erkennbar ist. Hier kommt dann gelegentlich: "Ich habe meine Quellen" oder "ein Vögelchen hat mir gezwitschert". So ein Fall ist dann schwer zu entscheiden, Fairplay ist es nicht.
  • bei "ausgeschnittenen Beweisen" (Screens) auf Verweis zur Diskussion oder das Original bestehen, um den Zusammenhang sehen zu können.
  • prüfen, ob die Vorwürfe stimmen, öffentliche Protokolle lesen. Protokolle kann es Amtsstuben, Büros geben.
    Nicht in Wirtshäusern oder am Dorfbrunnen. Hier sind Ohrenzeugen nötig
  • dem Antragsgegner muss der Vorwurf exakt mitgeteilt werden, um Stellungnahme bitten, neutral.
  • Antragsgegner nach Entlastungszeugen bzw. -Beweisen fragen
  • Zeugen fragen, was sie gesehen/gehört haben
  • sämtlicher Schriftverkehr in eine Akte packen, ebenso Verweise und Beweise


Was gehört in ein Prüfungsergebnis:

  • anzeigende Person
  • angezeigte Person
  • Paragrafen benennen, gegen die verstossen wurde
  • Status des Ergebnisses (abgelehnt oder stattgegeben)
  • Fristen eingehalten ja/nein
  • Zusammenfassung, was geschehen und belegbar ist. (Die RSA kommt zu dem Ergebnis, dass X A beleidigt hat und erhebt Klage reicht nicht).
    Nicht beweisbare Vorwürfe ablehnen (Formulierungen wie "X soll gesagt haben" gehören nicht in ein Prüfungsergebnis)
  • Unterschrift
  • Datum


Prüfungsergebnisse werden in der Provinz nicht veröffentlicht, dort wird entweder direkt der Prozess eröffnet oder abgewiesen.
Ich würde trotzdem nach o.g Art vorgehen.


Ein Gerichtsprozess ist kein Wettkampf! Es kann daher nicht die Aufgabe eines Staatsanwaltes sein, auf Teufel komm raus zu gewinnen, sondern immer im Sinne einer gerechten Justiz zu handeln. Liegt eine Straftat vor, erhebt er Klage und bringt Ermittlungsergebnisse, Beweise und Zeugenaussagen vor Gericht. Diese Aussagen werden von Zeugen vorgetragen, sie werden ihnen nicht vom Staatsanwalt in den Mund gelegt.

Der Staatsanwalt klärt und verfolgt Straftaten. Er tut dies im Auftrag seiner Provinz oder des DKR. Er ist nicht Erfüllungsgehilfe des Antragstellers, sondern agiert neutral. Sind die Beweise der Gegenseite besser, verliert er einen Prozess. Das ist keine persönliche Niederlage, das ist Recht.

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