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[1465-014-R] Rechtsklärung betreffend Bürger einer Provinz

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Beitrag von Admin 04.10.20 11:32

Rechtsklärung betreffend Bürger einer Provinz - 1465-014-R


Das Reichskammergericht wurde damit beauftragt folgende Fragen zu klären:

Gilt eine Person außerhalb der eigenen Provinz ebenfalls als Bürger einer Provinz in welcher er ein Apartment bzw. eine Wohnung besitzt?

Das Reichskammergericht stellt fest:

Nein, eine Person ist nur in der Provinz des Grundbesitzes Bürger.


Begründung:

Gemäß kaiserlicher Wahlordnung darf man nur als Bürger an Ratswahlen und Bürgermeisterwahlen aktiv teilnehmen. Eine Bürgerschaft kann daher nur durch den Ort des Grundbesitzes bestimmt werden, das in den kaiserlichen Registern vermerkt ist. Wohnungen, Herrenhäuser und andere Gebäude bringen folglich keine Bürgerschaft in einer Provinz mit sich.



Die Rechtsklärung wurde einstimmig von den Richtern PhenomTaker von Wanyan, Garniel, LarsWallenstein von Karolingen-Staufen und Konsar von Neuweier beschlossen.
Richter Xbeta von Abenberg war entschuldigt abwesend.



PhenomTaker von Wanyan
Stuttgart, den 05.04.1465

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